Basislager gGmbH
Wandel erleben und bewegen

Kosten und Kostenübernahme.

Bei uns gibt es unterschiedlichste Varianten der Abrechnung! Nehmt einfach Kontakt zu uns auf. Dann können wir unverbindlich beraten.

Wir werden eine Lösung finden!

1. Selbstzahler: Stundensatz für Familiencoachings, Beratungen etc. 65€

2. Übernahme der Kosten durch das zuständige Jugendamt.

Wir arbeiten mit allen Jugendämtern des Kreises Heinsberg und mit dem Jugendamt Viersen zusammen. Alle Kinder, Jugendlichen und Familien haben in unserem Land ein RECHT AUF HILFE! Festgeschrieben im Sozialgesetzbuch SGB8. Dort findet Ihre alle Hilfen aufgelistet. Zum Beispiel Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, begleitete Umgänge, Eingliederungshilfe ....!

Der Ablauf ist wie folgt: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin; Gespräche etc. zum Ermitteln des tatsächlichen Hilfebedarfs, Kontaktaufnahme mit einem Träger der das Angebot durchführen kann (das sind dann z.B. wir); gemeinsames Hilfeplangespräch zum Festlegen der Ziele und Beginn der Hilfe. Keine Angst. Wir beraten Euch gern im Vorfeld und können Euch bestimmt mit unserer Erfahrung ein paar Bedenken in Bezug auf das Jugendamt nehmen. Die Menschen die dort arbeiten sind nämlich gar nicht so schlimm wie oft behauptet ;-)) Und außerdem habt Ihr immer ein Recht auf Mitbestimmung und auch das Recht einen Träger auszuwählen:

§ 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

3. Übernahme der Kosten durch andere Kostenträger

Weitere Möglichkeiten der Abrechnung kann über die Sozial- oder Pflegekassen erfolgen. Wir beraten hier gern.

In besonderen Fällen haben wir auch die Möglichkeit, Angebote über Spenden zu finanzieren.